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Zugordnung

 

„Kappe ab, Du Idiot!“
- oder: Wann nimmt man die Kappe ab, wann lässt man sie auf?

 

  • ?: Es gibt immer wieder Idioten, welche in andächtigen und ehrfürchtigen Momenten nicht die Kappe abnehmen. Was soll das? Was ist richtig?
     
  • !: Es gibt grundsätzlich zwei unterschiedliche Situationen.
    a) im Schützenzug
    b) auf dem Schützenplatz, in Versammlungen etc.

    zu a) im Schützenzug
    Befindet sich der Schützenbruder im Schützenzug, unterstellt er sich damit automatisch der Zugordnung und dem jeweiligen Befehlshaber, i. d. R. dem Schützenmajor. In den typischen Momenten wie Totengedenken (Antreten Marktplatz + Ehrenmal SF-Montag) und während des Abspielens der Nationalhymne nehmen viele Schützenbrüder die Schützenkappe aus Ehrfurcht und Andacht ab.
    Das ist leider falsch, denn zuvor erteilt unser Herr Major immer erst den Befehl: „Schützenverein, stillgestanden!“
    Genau dieser Befehl ist es, der es den Schützenbrüdern ausdrücklich verbietet, sich ohne weiteren Befehl (wie z. B. „präsentiert das Gewehr“, „Rechts um!“ etc.) zu regen, und darunter fällt nun einmal auch die Handbewegung zum Abnehmen der Kappe. Es ist der gleiche Befehl, der die Palastwachen am Buckingham Palace ohne jegliche Regung stundenlang verharren lässt, selbst wenn Mr. Bean ihnen ein Vogelnest aufsetzt.
       Wer den Schützenvorstand, die Majestät, die Alten Könige, die ehemaligen Vorstandsmitglieder oder aber Korporalschaftsführer oder „Gediente“ beobachtet, wird feststellen, daß alle die Kappe aufhalten.
      Auf ein oft gehörtes „Kappe ab, Du Idiot!“ gibt es also nur eine Antwort – Schweigen, bis der Befehl aufgehoben wird (z. B. durch „Rührt euch!“), schließlich darf man auch nicht sprechen .
       Das „Gebet am Kump“ ist hierbei keine Ausnahme, sondern weist einen weiteren Befehl auf. „Helm ab zum Gebet!“ ordnet ausdrücklich das Abnehmen der Schützenkappe an, ein Befehl, dem sicherlich jeder gerne folgt (sofern vorher nicht sowieso ein „Rührt euch!“ befohlen wurde.

    zu b) auf dem Schützenplatz, in Versammlungen etc.
    Befindet sich ein Schützenbruder auf dem Marktplatz, auf dem Ümmerich oder in Versammlungen und ist z. B. als Zuschauer etc. nicht im Schützenzug „Angetreten“, unterliegt er damit nicht der strengen Zugordnung . Somit ist es ihm nun freigestellt, ob er die Kappe während des Abspielens der Nationalhymne etc. abnimmt.
    ► siehe auch Videoausschnitt F. Spanier „Antreten“
     
  • ?: Während des Schützenzuges kann man oft keine Musik mehr von vorne vernehmen. Darf man dann im Takt der hinteren Musikkapelle marschieren?
     
  • !: Sowohl beim Marschieren als auch beim „Ausrichten“ während des „Antretens“ gelten immer nur zwei Ausrichtungen gleichzeitig:
    Ausrichten nach rechts und nach vorne, d. h. der in der 1. Rotte vorne rechts marschierende (oder stehende) Schützenbruder ist die Richtlatte für alle nachfolgenden (Korporalschaftsmitglieder/Offiziere/Musiker/etc.). Die von ihm vorgegebenen 90°-Linien und der von ihm vorgegebene Takt gilt für alle Schützenbrüder links von ihm und hinter ihm. Das setzt sich natürlich nach hinten Rotte für Rotte fort.
    Fazit: Nicht zum hörbaren Musiktakt marschieren, sondern dem Schrittakt des Vordermanns blind vertrauen ist richtig für ein einheitliches Bild - aber manchmal sehr schwer zu praktizieren.
    ► siehe auch: Skizze unten bzw. PDF-Datei zum Download: (154 kb)
  • Michael Müller
Marschrichtung_SF_Ausrichtung_klein

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